B1-Sprachnachweis für die Einbürgerung: Anerkannte Zertifikate | Civentum Legal
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B1-Sprachnachweis: Welche Zertifikate die Behörde anerkennt

Der Sprachnachweis ist einer der häufigsten Ablehnungsgründe. Diese Übersicht zeigt, welche Nachweise die Einbürgerungsbehörden in der Regel akzeptieren.

Anerkannte Nachweise

Regelmäßig akzeptiert werden insbesondere:

  • Zertifikat Deutsch (telc Deutsch B1), Goethe-Zertifikat B1 oder ÖSD B1.
  • Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) mit Ergebnis B1.
  • Erfolgreicher Besuch einer deutschsprachigen Schule über mindestens vier Jahre.
  • Deutscher Schulabschluss, abgeschlossene deutsche Berufsausbildung oder deutscher Hochschulabschluss.

Ausnahmen

Bei körperlicher, geistiger oder seelischer Krankheit oder Behinderung sowie altersbedingt kann von den Anforderungen abgesehen werden. Für die Gastarbeitergeneration genügen seit der Reform 2024 mündliche Deutschkenntnisse.

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