Doppelte Staatsangehörigkeit Deutschland–Türkei: Was jetzt gilt | Civentum Legal
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Doppelte Staatsangehörigkeit Deutschland–Türkei: Was jetzt gilt

Für türkische Staatsangehörige ist die Reform 2024 besonders bedeutsam: Die Aufgabe der türkischen Staatsangehörigkeit ist für die Einbürgerung nicht mehr erforderlich.

Kein Verzicht mehr erforderlich

Die frühere Praxis, die Entlassung aus der türkischen Staatsangehörigkeit zu verlangen, ist entfallen. Wer bereits entlassen wurde und die Blaue Karte (Mavi Kart) besitzt, kann die türkische Staatsangehörigkeit unter Umständen wiedererlangen.

Praktische Folgen

Erbschafts-, Grundstücks- und Wehrdienstfragen richten sich weiterhin nach türkischem Recht. Vor der Einbürgerung sollten diese Punkte geprüft werden, damit später keine Konflikte entstehen.

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