Kosten & Honorar der anwaltlichen Begleitung | Civentum Legal

Honorar

Transparente Kosten für Ihre anwaltliche Begleitung

Sie wissen vor jedem Schritt, was er kostet. Keine Abrechnung ohne vorherige Absprache.

Erstberatung

190 € netto

Abrechnung nach § 34 RVG. Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten, Prüfung der Voraussetzungen und konkrete Handlungsempfehlung — telefonisch, per Video oder vor Ort.

Verfahrensbegleitung

Pauschale oder Stundensatz

Für die vollständige Begleitung des Antragsverfahrens erhalten Sie vor Mandatsannahme ein schriftliches Angebot. Sie entscheiden, welches Modell Sie bevorzugen.

Behördengebühren

255 € / 51 €

Verwaltungsgebühr der Einbürgerungsbehörde je erwachsener Person bzw. je miteingebürgertem Kind. Diese Gebühren sind unabhängig vom anwaltlichen Honorar.

So funktioniert die Vergütung

Nach der Erstberatung erhalten Sie eine Übersicht der erforderlichen Schritte mit dem jeweiligen Aufwand. Auf dieser Grundlage vereinbaren wir entweder eine Pauschale für das gesamte Verfahren oder eine Abrechnung nach Stundensatz. Beides wird schriftlich festgehalten, bevor die Tätigkeit beginnt.

Ratenzahlung und Kostenübernahme

Eine Zahlung in Raten ist nach Absprache möglich. Bei gerichtlichen Verfahren kann je nach persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen Prozesskostenhilfe in Betracht kommen; ob die Voraussetzungen vorliegen, wird im Einzelfall geprüft. Bestehende Rechtsschutzversicherungen decken verwaltungsrechtliche Verfahren nur eingeschränkt — eine Deckungsanfrage kann gestellt werden.

FAQ

Fragen zum Honorar

Was kostet die Erstberatung?

Die Erstberatung wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz mit 190 € netto abgerechnet. Sie erhalten darin eine Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten und die nächsten Schritte.

Wird die Erstberatungsgebühr angerechnet?

Wird im Anschluss ein Mandat erteilt, wird die Erstberatungsgebühr auf das Honorar der weiteren Tätigkeit angerechnet.

Welche Gebühren erhebt die Behörde zusätzlich?

Für die Einbürgerung fallen 255 € je erwachsener Person und 51 € je miteingebürgertem minderjährigen Kind an. Hinzu kommen Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen und Urkunden.

Mandatsanfrage

Kostenrahmen im Erstgespräch klären

Schildern Sie Ihren Fall telefonisch. Sie erhalten eine klare Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten und ein transparentes Honorarangebot — auf Deutsch oder Türkisch.

Direkter Kontakt

0176 72319579
Niederrheinstraße 277 40489 Düsseldorf
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