Honorar
Transparente Kosten für Ihre anwaltliche Begleitung
Sie wissen vor jedem Schritt, was er kostet. Keine Abrechnung ohne vorherige Absprache.
Erstberatung
190 € netto
Abrechnung nach § 34 RVG. Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten, Prüfung der Voraussetzungen und konkrete Handlungsempfehlung — telefonisch, per Video oder vor Ort.
Verfahrensbegleitung
Pauschale oder Stundensatz
Für die vollständige Begleitung des Antragsverfahrens erhalten Sie vor Mandatsannahme ein schriftliches Angebot. Sie entscheiden, welches Modell Sie bevorzugen.
Behördengebühren
255 € / 51 €
Verwaltungsgebühr der Einbürgerungsbehörde je erwachsener Person bzw. je miteingebürgertem Kind. Diese Gebühren sind unabhängig vom anwaltlichen Honorar.
So funktioniert die Vergütung
Nach der Erstberatung erhalten Sie eine Übersicht der erforderlichen Schritte mit dem jeweiligen Aufwand. Auf dieser Grundlage vereinbaren wir entweder eine Pauschale für das gesamte Verfahren oder eine Abrechnung nach Stundensatz. Beides wird schriftlich festgehalten, bevor die Tätigkeit beginnt.
Ratenzahlung und Kostenübernahme
Eine Zahlung in Raten ist nach Absprache möglich. Bei gerichtlichen Verfahren kann je nach persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen Prozesskostenhilfe in Betracht kommen; ob die Voraussetzungen vorliegen, wird im Einzelfall geprüft. Bestehende Rechtsschutzversicherungen decken verwaltungsrechtliche Verfahren nur eingeschränkt — eine Deckungsanfrage kann gestellt werden.
FAQ
Fragen zum Honorar
Was kostet die Erstberatung?
Die Erstberatung wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz mit 190 € netto abgerechnet. Sie erhalten darin eine Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten und die nächsten Schritte.
Wird die Erstberatungsgebühr angerechnet?
Wird im Anschluss ein Mandat erteilt, wird die Erstberatungsgebühr auf das Honorar der weiteren Tätigkeit angerechnet.
Welche Gebühren erhebt die Behörde zusätzlich?
Für die Einbürgerung fallen 255 € je erwachsener Person und 51 € je miteingebürgertem minderjährigen Kind an. Hinzu kommen Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen und Urkunden.
Mandatsanfrage
Kostenrahmen im Erstgespräch klären
Schildern Sie Ihren Fall telefonisch. Sie erhalten eine klare Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten und ein transparentes Honorarangebot — auf Deutsch oder Türkisch.