Einbürgerung in Deutschland (§ 10 StAG) — Voraussetzungen & Ablauf | Civentum Legal

Fachgebiet 01

Einbürgerung in Deutschland

Die Einbürgerung ist der rechtliche Abschluss eines erfolgreichen Lebenswegs in Deutschland. Sie werden sicher durch das Verfahren nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geführt — von der Vorprüfung bis zur Aushändigung der Einbürgerungsurkunde.

Voraussetzungen der Einbürgerung nach § 10 StAG

Seit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Juni 2024 ist die Einbürgerung in Deutschland deutlich zugänglicher geworden. In der Regel müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland seit mindestens fünf Jahren (bei besonderen Integrationsleistungen drei Jahre).
  • Unbefristetes Aufenthaltsrecht oder ein qualifizierender Aufenthaltstitel.
  • Sicherung des Lebensunterhalts für sich und unterhaltsberechtigte Familienangehörige.
  • Ausreichende Deutschkenntnisse (in der Regel Niveau B1 GER).
  • Bestandener Einbürgerungstest oder gleichwertiger Nachweis staatsbürgerlicher Kenntnisse.
  • Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes.

Sprachnachweis und Einbürgerungstest

Als Sprachnachweis akzeptieren die Einbürgerungsbehörden insbesondere ein Zertifikat Deutsch B1, einen mindestens vierjährigen erfolgreichen Schulbesuch in Deutschland oder einen deutschen Schul- bzw. Hochschulabschluss. Der Einbürgerungstest umfasst 33 Fragen aus einem Katalog von 310 Fragen; bestanden ist er mit 17 richtigen Antworten. Sie werden gezielt vorbereitet und Ausnahmetatbestände werden geprüft.

Antragsverfahren und Bearbeitungszeit

Der Einbürgerungsantrag wird bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Einbürgerungsbehörde gestellt. Die Bearbeitungszeit variiert je nach Bundesland erheblich — in einigen Bundesländern 12 bis 24 Monate. Eine vollständige, anwaltlich vorbereitete Antragstellung verkürzt die Verfahrensdauer spürbar und vermeidet kostenpflichtige Nachforderungen.

Kosten der Einbürgerung

Die Verwaltungsgebühr beträgt 255 € pro erwachsener Person und 51 € für miteingebürgerte minderjährige Kinder. Hinzu kommen Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen und ggf. anwaltliche Vertretung. Sie erhalten transparente Honorare auf Stunden- oder Pauschalbasis.

Mandatsanfrage

Persönliche Ersteinschätzung

Schildern Sie Ihren Fall telefonisch. Sie erhalten eine klare Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten und ein transparentes Honorarangebot — auf Deutsch oder Türkisch.

Direkter Kontakt

0176 72319579
Niederrheinstraße 277 40489 Düsseldorf
Kontaktseite