Häufige Fragen
Antworten zu Einbürgerung und Aufenthaltsrecht
Die häufigsten Fragen aus der Mandatspraxis von Rechtsanwältin Selda Cebeci — kurz und verständlich beantwortet.
Übersicht
Fragen und Antworten
Wie lange dauert eine Einbürgerung?
Die Bearbeitungszeit hängt stark von der zuständigen Behörde ab und liegt vielerorts zwischen 12 und 24 Monaten. Eine vollständige, anwaltlich vorbereitete Antragstellung verkürzt die Dauer spürbar; bleibt die Behörde untätig, kommt nach drei Monaten eine Untätigkeitsklage in Betracht.
Was kostet die anwaltliche Begleitung?
Die Erstberatung wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) mit 190 € netto abgerechnet. Für die weitere Begleitung erhalten Sie vor Mandatsannahme ein transparentes Angebot auf Stunden- oder Pauschalbasis.
Muss ich meine bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben?
Nein. Seit der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 27. Juni 2024 wird Mehrstaatigkeit generell hingenommen. Die bisherige Staatsangehörigkeit kann in aller Regel behalten werden.
Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Gegen den Ablehnungsbescheid kann je nach Bundesland Widerspruch oder unmittelbar Verpflichtungsklage zum Verwaltungsgericht erhoben werden. Die Frist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids.
Entfällt bei Selbständigen die Zukunftsprognose zur Lebensunterhaltssicherung?
Das Verwaltungsgericht Köln hat in einer aktuellen Entscheidung angenommen, dass bei selbständig Tätigen, die seit rund 20 Monaten durchgehend eine Vollzeittätigkeit mit ausreichendem Einkommen ausüben, keine zusätzliche Zukunftsprognose zur Sicherung des Lebensunterhalts mehr verlangt werden kann — die bisherige, verstetigte Einkommenssituation genügt danach als Nachweis.
Wichtiger Hinweis: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann mit Rechtsmitteln angegriffen werden, und andere Verwaltungsgerichte sowie Einbürgerungsbehörden sind daran nicht gebunden. Zudem legen einige Behörden bei Selbständigen weiterhin einen strengen Maßstab an den Nachweis einer angemessenen Altersvorsorge an — unabhängig von der Dauer der bisherigen Vollzeittätigkeit. Ob sich die Entscheidung auf Ihren Fall übertragen lässt, sollte anwaltlich im Einzelfall geprüft werden.
Ist eine Online-Beratung genauso verbindlich wie ein Termin vor Ort?
Ja. Eine telefonische oder per Video geführte Beratung ist rechtlich gleichwertig. Unterlagen werden digital ausgetauscht, Vollmachten können postalisch oder digital erteilt werden.
Welche Sprachzertifikate werden anerkannt?
Anerkannt werden insbesondere telc Deutsch B1, Goethe-Zertifikat B1, ÖSD B1 und der Deutsch-Test für Zuwanderer mit Ergebnis B1 sowie deutsche Schul-, Ausbildungs- oder Hochschulabschlüsse.
Was ist der Unterschied zwischen Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung?
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel; die Staatsangehörigkeit bleibt unverändert. Die Einbürgerung verleiht die deutsche Staatsangehörigkeit mit Wahlrecht, EU-Freizügigkeit und konsularischem Schutz.
Wie läuft die Zusammenarbeit ab, wenn ich nicht in Düsseldorf wohne?
Die Kanzlei betreut Verfahren bundesweit. Beratung und Abstimmung erfolgen telefonisch oder per Video, der Schriftverkehr mit der Behörde wird vollständig von der Kanzlei geführt.
Wird die Beratung auch auf Türkisch angeboten?
Ja. Die Beratung erfolgt auf Deutsch und Türkisch. Hukuki danışmanlık Türkçe olarak da sunulmaktadır.
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