Einbürgerungsantrag abgelehnt — Widerspruch & Verpflichtungsklage | Civentum Legal
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Einbürgerungsantrag abgelehnt — welche Möglichkeiten Sie haben

Eine Ablehnung ist kein endgültiges Nein. Entscheidend ist, dass Sie die Rechtsbehelfsfrist von einem Monat nicht verstreichen lassen.

Häufige Ablehnungsgründe

In der Praxis dominieren wenige Gründe:

  • Lebensunterhalt nicht dauerhaft ohne Sozialleistungen gesichert.
  • Sprachnachweis nicht ausreichend oder nicht anerkannt.
  • Strafrechtliche Verurteilungen oberhalb der Bagatellgrenze.
  • Zweifel am Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Rechtsbehelfe

Je nach Bundesland ist gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch oder unmittelbar die Verpflichtungsklage zum Verwaltungsgericht statthaft. Die Frist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe. Parallel kann eine erneute Antragstellung sinnvoll sein, wenn der Ablehnungsgrund inzwischen entfallen ist.

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