§ 10 StAG
Einbürgerung in Deutschland
Verfahren nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz – von der Vorprüfung bis zur Aushändigung der Einbürgerungsurkunde.
Zum VerfahrenStaatsangehörigkeitsrecht · Düsseldorf · bundesweit
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Rechtsgebiete
§ 10 StAG
Verfahren nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz – von der Vorprüfung bis zur Aushändigung der Einbürgerungsurkunde.
Zum Verfahren§ 9 AufenthG
Unbefristeter Aufenthaltstitel, beschleunigte Erteilung für Fachkräfte.
Reform 27. Juni 2024
Mehrstaatigkeit nach der Reform – Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit.
§ 75 VwGO
Wenn die Behörde den Einbürgerungsantrag nicht bearbeitet: Klage auf Entscheidung.
Ablauf
Prüfung der Voraussetzungen: Aufenthaltszeiten, Sprachnachweis, Lebensunterhalt, Vorstrafen. Ergebnis ist eine belastbare Einschätzung der Erfolgsaussichten – vor dem Antrag, nicht danach.
Vollständige, anwaltlich vorbereitete Antragstellung bei der zuständigen Behörde. Vollständigkeit verkürzt die Verfahrensdauer und vermeidet Nachforderungen.
Begleitung der Sachbearbeitung, Beantwortung von Rückfragen, Nachreichen von Unterlagen. Der Verfahrensstand wird überwacht, nicht abgewartet.
Entscheidet die Behörde ohne zureichenden Grund nicht in angemessener Frist, ist die Klage nach § 75 VwGO der Weg zur Entscheidung. Sie ist kein Streit, sondern ein Verfahrensmittel.
Aushändigung der Urkunde. Mit ihr entsteht die deutsche Staatsangehörigkeit.
FAQ
Das hängt von der Behörde und der Vollständigkeit des Antrags ab. Ein vollständig vorbereiteter Antrag verkürzt die Bearbeitung spürbar, weil keine Nachforderungen entstehen. Bleibt die Behörde über Monate untätig, ist die Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO der Weg zur Entscheidung.
Gegen den Ablehnungsbescheid kann je nach Bundesland Widerspruch oder unmittelbar Verpflichtungsklage zum Verwaltungsgericht erhoben werden. Die Frist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids.
Anerkannt werden insbesondere telc Deutsch B1, Goethe-Zertifikat B1, ÖSD B1 und der Deutsch-Test für Zuwanderer mit Ergebnis B1 sowie deutsche Schul-, Ausbildungs- oder Hochschulabschlüsse.
Das Verwaltungsgericht Köln hat in einer aktuellen Entscheidung angenommen, dass bei selbständig Tätigen, die seit rund 20 Monaten durchgehend eine Vollzeittätigkeit mit ausreichendem Einkommen ausüben, keine zusätzliche Zukunftsprognose zur Sicherung des Lebensunterhalts mehr verlangt werden kann — die bisherige, verstetigte Einkommenssituation genügt danach als Nachweis.
Wichtiger Hinweis: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann mit Rechtsmitteln angegriffen werden, und andere Verwaltungsgerichte sowie Einbürgerungsbehörden sind daran nicht gebunden. Zudem legen einige Behörden bei Selbständigen weiterhin einen strengen Maßstab an den Nachweis einer angemessenen Altersvorsorge an — unabhängig von der Dauer der bisherigen Vollzeittätigkeit. Ob sich die Entscheidung auf Ihren Fall übertragen lässt, sollte anwaltlich im Einzelfall geprüft werden.
Ja. Die Kanzlei betreut Verfahren bundesweit; Beratung und Abstimmung erfolgen telefonisch oder per Video.